24 StundenPflegeFörderungen

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Wissenswertes rund um das Pflegegeld

Was ist das Pflegegeld?

Beim Pflegegeld handelt es sich um eine festgelegte Geldsumme, die dazu dient, die zusätzlichen Kosten für pflegebedürftige Personen auszugleichen. Wie das Pflegegeld verwendet wird, bleibt den pflegebedürftigen Personen überlassen. Das Pflegegeld ist insbesondere für die 24 Stunden Pflege eine erhebliche Erleichterung, mit der möglichst vielen Menschen eine Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden soll. 

Wann kann Pflegegeld beansprucht werden?

Pflegegeld kann beansprucht werden wenn:

  • es einen dauerhaften Betreuungs- und Hilfsbedarf gibt aufgrund einer körperlichen, geistigen, oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbeeinträchtigung, bei der man davon ausgehen muss, dass sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen bleibt
  • der monatliche Pflegebedarf mehr als 65 Stunden beträgt
  • der gewöhnliche Aufenthalt der pflegebedürftigen Person in Österreich ist

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld richtet sich grundsätzlich nach der Pflegestufe bei denen man 7 Stufen unterscheidet.

Hier eine Übersicht:

Die 7 Stufen des Pflegegelds basierend auf der Pflegestufe; Quelle: https://www.sozialministerium.at

Wo beantrage ich das Pflegegeld?

Der Antrag auf Pflegegeld muss beim jeweiligen Versicherungsträger erfolgen, also jene Stelle, die die Pension auszahlt. Je nach vorhergehender Erwerbstätigkeit kann das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sein, die Sozialversicherung der Selbstständigen, usw. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.

Zusätzliche Staatliche Förderungen

Das Förderungsmodell des Sozialministeriums

Ab Pflegestufe 3 kann um eine zusätzliche Förderung der Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen angesucht werden.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 800 Euro monatlich bei zwei selbstständig tätigen Betreuungspersonen und ist Pflegebedürftigen vorbehalten, deren Netto-Einkommen 2.500 € pro Monat nicht übersteigt.

Das Pflegekarenzgeld

Unter bestimmten Bedingungen haben pflegende und betreuende Angehörige einen Anspruch auf das sogenannte Pflegekarenzgeld. Der Zweck des Pflegekarenzgeld ist es, die Angehörigen während der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit finanziell zu unterstützen.

Die Höhe des Pflegekarenzgeld ist vom Einkommen des pflegenden Angehörigen abhängig und entspricht der Höhe des Arbeitslosengelds, mindestens jedoch der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.

Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus gilt grundsätzlich für Personen die einen nahen Angehörigen pflegen, der mindestens Anspruch auf Pflegegeld der Pflegestufe 4 hat. Der Angehörigenbonus beträgt 125 Euro die monatlich ausbezahlt werden.

NÖ Modell zur 24 Stunden Betreuung

Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 und 2 mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich können bei nachgewiesener Demenz einen Antrag auf Förderung durch das Land Niederösterreich stellen. Die Höhe der Förderung beträgt bei selbstständigen Betreuungskräften maximal 800 Euro.

NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

Beim NÖ Pflege- und Betreuungsscheck handelt es sich um eine jährliche Förderung in Höhe von 1000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Grundsätzlicher Anspruch besteht für Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich die:

  • Pflegeld der Stufe 3 oder höher beziehen
  • Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 beziehen bei nachgewiesener Demenz
  • Die Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 beziehen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

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