Beim Pflegegeld handelt es sich um eine festgelegte Geldsumme, die dazu dient, die zusätzlichen Kosten für pflegebedürftige Personen auszugleichen. Wie das Pflegegeld verwendet wird, bleibt den pflegebedürftigen Personen überlassen. Das Pflegegeld ist insbesondere für die 24 Stunden Pflege eine erhebliche Erleichterung, mit der möglichst vielen Menschen eine Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden soll.
Pflegegeld kann beansprucht werden wenn:
Das Pflegegeld richtet sich grundsätzlich nach der Pflegestufe bei denen man 7 Stufen unterscheidet.
Hier eine Übersicht:
Der Antrag auf Pflegegeld muss beim jeweiligen Versicherungsträger erfolgen, also jene Stelle, die die Pension auszahlt. Je nach vorhergehender Erwerbstätigkeit kann das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sein, die Sozialversicherung der Selbstständigen, usw. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.
Ab Pflegestufe 3 kann um eine zusätzliche Förderung der Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen angesucht werden.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 800 Euro monatlich bei zwei selbstständig tätigen Betreuungspersonen und ist Pflegebedürftigen vorbehalten, deren Netto-Einkommen 2.500 € pro Monat nicht übersteigt.
Unter bestimmten Bedingungen haben pflegende und betreuende Angehörige einen Anspruch auf das sogenannte Pflegekarenzgeld. Der Zweck des Pflegekarenzgeld ist es, die Angehörigen während der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit finanziell zu unterstützen.
Die Höhe des Pflegekarenzgeld ist vom Einkommen des pflegenden Angehörigen abhängig und entspricht der Höhe des Arbeitslosengelds, mindestens jedoch der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.
Der Angehörigenbonus gilt grundsätzlich für Personen die einen nahen Angehörigen pflegen, der mindestens Anspruch auf Pflegegeld der Pflegestufe 4 hat. Der Angehörigenbonus beträgt 125 Euro die monatlich ausbezahlt werden.
Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 und 2 mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich können bei nachgewiesener Demenz einen Antrag auf Förderung durch das Land Niederösterreich stellen. Die Höhe der Förderung beträgt bei selbstständigen Betreuungskräften maximal 800 Euro.
Beim NÖ Pflege- und Betreuungsscheck handelt es sich um eine jährliche Förderung in Höhe von 1000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Grundsätzlicher Anspruch besteht für Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich die:
Allgemeine Informationen zur 24-Stunden-Betreuung
Ansuchen um Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Allgemeine Informationen zum Pflegekarenzgeld
Pflegekarenzgeld - Checkliste für Antrag
Allgemeine Informationen zum Angehörigenbonus
Allgemeine Informationen zum NÖ Modell
Allgemeine Informationen zum NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
Der Leistungsumfang ist abhängig von der Pflegestufe des Patienten und dem erforderlichen Qualifikationsniveau unserer Betreuer. Unser Fragebogen hilft uns Ihren Bedarf besser einzuschätzen.
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